Nach dem Beschluss der Landesregierung Schleswig-Holstein gilt ab Montag, den 20.09.21 die 3 G-Regel für den gesamten Sportbetrieb im Innenraum / Indoor.
Alle Teilnehmer, bis auf Ausnahmen, müssen nachweislich geimpft, genesen oder getestet ( ein Schnelltest ist ausreichend) sein. Ohne einen Nachweis ist die Teilnahme am Sportbetrieb nicht möglich. Bei uns im Hause haben Sie die Möglichkeit, sich während der Öffnungszeiten testen zu lassen.
Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
- Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben.
- Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
- Für die Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.